Es gibt Momente, in denen sich ein Thema kippt: von der Fachkonferenz in die Staatskanzlei, vom Pilotprojekt in die Modernisierungsagenda, vom Zukunftsszenario in den parlamentarischen Beschluss. Law as Code erlebt gerade genau diesen Moment – gleichzeitig in mehreren Ländern und auf mehreren Ebenen. Was noch vor wenigen Jahren als akademische Avantgarde galt, wird heute von Regierungen, Wirtschaftsverbänden, Expertengremien und internationalen Organisationen als zwingende Antwort auf die Komplexität des digitalen Zeitalters identifiziert. Rulemapping steht in diesem Transformationsprozess nicht am Rand, sondern ist Kern dessen.
Das internationale Momentum
Die globale Evidenz ist eindeutig: Gesellschaften, die ihre Regulierung nicht maschinenlesbar machen, werden handlungsunfähig. Diese Erkenntnis setzt sich weltweit durch.
Neuseeland hat mit dem Better Rules Programme international Maßstäbe gesetzt und damit eine Welle ähnlicher Initiativen ausgelöst. In Australien, Kanada und Frankreich laufen staatliche Experimente mit Rules-as-Code-Ansätzen bereits auf Regierungsebene. Singapur hat ein eigenes Centre for Computational Law gegründet – ein Forschungszentrum, das ausschließlich der Frage gewidmet ist, wie Recht in digitale Strukturen übersetzt werden kann. Die OECD hat Law as Code als eigenständige Policy-Initiative unter dem Titel „Law as Code for Procedures of Public Administration“ etabliert und begleitet die internationalen Entwicklungen systematisch.
Europaweit wächst der Druck zusätzlich durch eine historisch einmalige Regulierungsverdichtung: Der EU AI Act, der Cyber Resilience Act (CRA), der Digital Omnibus und der Digital Fairness Act schaffen innerhalb kürzester Zeit eine Regulierungsarchitektur, deren Vollzug ohne maschinenlesbare Grundlagen schlicht nicht bewältigbar ist. Für Unternehmen bedeutet das: Compliance muss als Regelstruktur gedacht werden, nicht als Aktenordner. Für Verwaltungen bedeutet es: Wer heute noch in linearen Gesetzestexten denkt, verliert morgen die Fähigkeit, den eigenen Rechtsstaat zu betreiben.
Deutschland: Vom Einzelprojekt zur Systemstrategie
Auch national hat die Dynamik in den vergangenen Monaten eine neue Qualität erreicht. Gleich mehrere institutionelle Signale aus unterschiedlichen Richtungen zeigen, dass Law as Code im deutschen Staatsgefüge angekommen ist – nicht als Experiment, sondern als Strukturentscheidung.
Die Modernisierungsagenda der Bundesregierung sieht vor, Law as Code bis 2028 als Standard zu etablieren. Konkret vorgesehen: ein Open-Source-Editor für Rulemapping, KI-gestützte Werkzeuge für die Überführung linearer Rechtstexte in maschinenlesbare Logik sowie der Aufbau von Repositorien für digitale Rulemaps des geltenden Rechts. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat Law as Code inzwischen als eigenständiges Themenfeld in seine Staatsmodernisierungsstrategie aufgenommen – mit Rulemapping als der methodischen Grundlage, die diesen Ansatz praktisch umsetzbar macht.
Wer wissen möchte, wie diese nationale Einbettung im Detail aussieht, findet in unserem Beitrag „Law as Code: Rulemapping als Bestandteil nationaler Modernisierungsstrategien“ eine umfassende Aufstellung der Veröffentlichungen, die Rulemapping als zentrale Methode benennen – von der Modernisierungsagenda bis zum BDI, von der Sozialstaatskommission bis zum EFI-Gutachten.
Das EFI-Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation hebt Rulemapping explizit hervor als Instrument, um das bestehende Normengeflecht auf Redundanzen zu prüfen und das Once-Only-Prinzip durch systematische Strukturierung zu unterstützen. Die BDI-Agenda „Einfach Staat“ formuliert als klare Empfehlung: Gesetze müssen bereits im Entstehungsprozess modellbasiert entwickelt werden, nicht nachträglich als Fließtext digitalisiert. Und der Abschlussbericht der Sozialstaatskommission des BMAS betont die Notwendigkeit, Rechtsgrundlagen so aufzubereiten, dass sie digital ausführbar sind – mit Rulemapping als identifiziertem Weg, die Komplexität des Sozialrechts handhabbar zu machen.
Pionierarbeit für die digitale Rechtsetzung: Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) hat als erste Institution in Deutschland erkannt, wie entscheidend der Wandel ist: Die hybride Publikation von Rechtsnormen – gleichzeitig als juristischer Text und als ausführbarer Code – schließt das sogenannte „Translation Gap" und schafft die Grundlage für den unmittelbaren digitalen Vollzug. SPRIND sieht Rulemapping als Sprunginnovation, um Law as Code in überschaubarer Zeit praktisch umzusetzen.
Der Beschluss von Hamburg und das Reallabor Thüringen
Den bisher weitreichendsten institutionellen Ausdruck fand diese Entwicklung auf der 5. Digitalministerkonferenz (DMK) in Hamburg im Mai 2026. Die Digitalminister der Bundesländer beauftragten Thüringen mit der Einrichtung eines bundesweiten Reallabors für Law as Code – gemeinsam mit dem BMDS, mit dem Ziel, Methoden, Standards und Open-Source-Tools zu entwickeln, wiederverwendbare Komponenten für Bund und Länder bereitzustellen und Qualitätskriterien für rechtssicheren, nachvollziehbaren digitalen Vollzug zu definieren.
Dass Thüringen diese Federführung übernimmt, ist kein Zufall. Es ist das Ergebnis konkreter Pionierarbeit: Im Leuchtturmprojekt ReBasE hat Rulemapping gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, der Friedrich-Schiller-Universität Jena und dem GovTech Campus Thüringen die automatisierte Prüfung von Bauanträgen mit über 500 Prüfknoten in die Praxis umgesetzt – mit messbaren Zeitersparnissen in den Landkreisen Greiz und Saalfeld-Rudolstadt. Die vollständige Geschichte dieses Meilensteins ist in unserem Beitrag „Ein Meilenstein für Law as Code: Die Digitalministerkonferenz beauftragt Thüringen mit zentralem Reallabor“ nachzulesen.
Eine neue Infrastruktur braucht eine gemeinsame Grundlage
Die Verdichtung dieser nationalen und internationalen Signale macht eines unübersehbar: Law as Code ist kein GovTech-Trend. Es ist ein zivilisatorisches Infrastrukturprojekt – vergleichbar mit dem Aufbau von Straßennetzen oder Kommunikationsstandards. Wer diesen Standard mitgestaltet, bestimmt, wie der Rechtsstaat im digitalen Zeitalter funktioniert.
Diese Überzeugung hat Rulemapping zur Gründung einer offenen Plattform geführt: law-as-code.org ist die Heimat einer wachsenden Allianz aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, die gemeinsam an der Infrastruktur für digitales Recht arbeitet. Die Plattform bündelt drei strategische Missionsfelder: Gesetzgebung handhabbar machen, Verwaltung und Justiz digital befähigen, Regeln für Bürgerinnen und Bürger wirksam und vorhersehbar gestalten.
Grundlage dafür ist das offene Dateiformat .ruml, das Marktzugang sichert und Lock-in-Effekte verhindert. Der kostenfreie Rulemap Builder macht die Methode für alle zugänglich – als Werkzeug, das Gesetzestexte in visuelle, maschinenlesbare Entscheidungsmodelle überführt und damit die Vorstufe zur nachvollziehbaren Automatisierung bildet. Die Rulemapping Academy baut systematisch das Kompetenznetz auf, das diese Transformation trägt.
Der nächste Schritt: ein Institut für digitales Recht
Die institutionelle Konsolidierung setzt sich fort. Rulemapping arbeitet an der Etablierung eines Instituts für Law as Code – einem Kompetenzzentrum, das die methodische Weiterentwicklung, den Austausch mit Wissenschaft und Verwaltung sowie die internationale Anschlussfähigkeit des deutschen Ansatzes strukturell verankert. In einem Moment, in dem Neuseeland, Singapur und die OECD eigene Institutionen aufgebaut haben, markiert dieses Institut Deutschlands Anspruch, in der Gestaltung des globalen Standards nicht nur mitzuspielen, sondern eine Führungsrolle zu übernehmen.
Das Momentum ist da. Die politische Legitimation ist da. Die methodische Grundlage ist da. Was jetzt zählt, ist Geschwindigkeit – und die Bereitschaft, Recht nicht nur zu digitalisieren, sondern neu zu denken.
Sie möchten Teil der offenen Allianz werden? Schreiben Sie uns über law-as-code.org.

